Prof. Dr. Udo Branahl
Prof. Dr. Udo Branahl war von 1979 bis 2011 Professor für Medienrecht an der Universität Dortmund. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören das Medienrecht und die Gerichtsberichterstattung. Nebenberuflich ist Prof. Branahl in der Aus- und Weiterbildung von Journalisten (Volontären und Redakteuren) und von Öffentlichkeitsarbeitern sowie auf dem Gebiet der Rechtsdidaktik tätig. Er hat Lehrbücher zum Medienrecht (8. Aufl. Springer VS Wiesbaden 2019), zur Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland (1997) und zur Justizberichterstattung (2005) verfasst.
