Verdachtsberichterstattung: Aufklärung oder Rufmord?
Zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht
Seminarbeschreibung
Der Staatsanwalt bestätigt mündlich Ermittlungen wegen Korruption gegen einen ehemaligen Bürgermeister, lässt sich aber nicht namentlich zitieren. In einer Polizeimeldung ist die Rede von einer Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge; im Ort geht das Gerücht um, der Sohn einer bekannten Unternehmerin habe am Steuer gesessen. Ein Elternpaar misshandle ihr Kleinkind, sagen Nachbarn; das Jugendamt sei eingeschaltet, will sich aber nicht äußern. Wie gehen Journalist*innen mit diesen und ähnlichen Verdachtsfällen um? Unter welchen Voraussetzungen und wie darf berichtet werden? Welche Details dürfen genannt werden? Das Seminar hilft, kompetente Entscheidungen zu treffen. Es schlägt einen Bogen vom Alltag zu den großen Fällen, von #MeToo bis „Dieselgate“. Welche Belege waren nötig, um eine Berichterstattung zu rechtfertigen? Wann wurden Grenzen überschritten? Sie bekommen Wissen an die Hand, um verantwortungsvoll zu berichten und juristische Folgen zu vermeiden.
Seminarinhalte
- Problemfälle; bekannte und alltägliche Fallbeispiele
- Tatsache oder Meinung? Vorsicht beim Formulieren
- Anfragen: wann mündlich, wann schriftlich?
- Gute Quellen: welche Belege sind belastbar?
- Konfrontation mit Vorwürfen