Fördermöglichkeiten
Weiterbildungen müssen nicht immer teuer sein. Sowohl vom Bund als auch von den Ländern gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, die Sie in Anspruch nehmen können.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, Fortbildungen, die Sie aus eigener Tasche bezahlt haben, mit der Steuererklärung beim Finanzamt abzurechnen und somit zusätzlich Steuern zu sparen.
Zu ausgewählten Seminaren bieten wir außerdem Rabatte und Fördermöglichkeiten an.
Förderprogramm des Landes NRW
Der Bildungscheck des Landes NRW ist leider zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Das Land hat angekündigt, im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Winter 2024/2025 zur Verfügung stehen. Wir werden Sie hier über die aktuelle Entwicklung informieren.
Sparen bei der Steuererklärung
WER?
Sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Selbstständige können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung von der Steuer absetzen, wenn Sie diese selbst tragen. Dies gilt genauso für Eltern in Elternzeit und Arbeitslose. Voraussetzung dabei ist, dass zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
WAS?
Beim Finanzamt eingereicht werden können neben der Teilnahmegebühr des Seminars auch Kosten für die Anfahrt, die Verpflegung und die Übernachtung am Kursort. Daneben können Sie Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung und Kopien angeben (bei uns sind diese Kosten selbstverständlich in der Kursgebühr enthalten). Sollten Sie die Weiterbildung per Kredit finanzieren, können auch die Kreditzinsen und -gebühren von der Steuer abgesetzt werden.
WIE?
Alle Weiterbildungskosten können Sie als Arbeitnehmer*in in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt Werbungskosten angeben, dabei gibt es keine festgesetzte Obergrenze. Als Selbstständige*r tragen Sie die Kosten in der Anlage EÜR unter dem Punkt Fortbildungskosten ein.
Rabatte
Die Rabatte werden direkt bei der Seminarbuchung abgezogen (Ausnahme: Bildungsscheck). Die Rabatt-Berechtigung wird vor Rechnungslegung noch einmal überprüft. Ein entsprechender Nachweis ist per E-Mail an info@procontent.de einzureichen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Die Rabatte können nicht auf Webinare und Online-Tutorials angewendet werden.
10 Prozent für Mitglieder von Verbänden und Gewerkschaften
Einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent auf die Seminargebühr erhalten DJV- und Verdi-Mitglieder sowie Mitglieder des Journalistinnenbundes e.V. (Nachweis Mitgliedschaft).
10 Prozent für Mitglieder der Initiative Tageszeitung (ITZ)
ITZ-Mitglieder erhalten bei Seminaren, die ProContent in Kooperation mit der ITZ durchführt, 10 Prozent Nachlass auf die jeweilige Kursgebühr (nicht auf die Verpflegung).