Die ProContent gAG fördert als gemeinnützige Körperschaft mit Sitz in Essen ausschließlich, unmittelbar und selbstlos die Allgemeinheit auf geistigem Gebiet durch die berufliche Ausbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der ProContent gAG und werden von dem Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren der ProContent gAG ist jederzeit schriftlich oder online unter www.procontent.de möglich. Die Anmeldungen – als Teilnahmeanträge – werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter Beachtung der Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der zugelassene Teilnehmer erhält eine schriftliche Teilnahmebestätigung als Antragsannahme. Mit der Anmeldung zu den gerätegebundenen Lehrgängen/Seminaren erkennt der Teilnehmer an, dass die von der ProContent zur Verfügung gestellte Hard- und Software ausschließlich zu Lehrgangs-/Seminarzwecken benutzt wird. Bei Lehrgängen, die auf eine Prüfung vorbereiten, ist die Anmeldung zur Prüfung innerhalb der jeweils geltenden Anmeldefrist gesondert vorzunehmen.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Entgelte für die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren können die Teilnehmer den Ankündigungen zu den Veranstaltungen im Programm/auf der Webseite entnehmen. Mit der Anmeldung entsteht die Zahlungspflicht, die auch bei Nichtteilnahme ohne vorherige Kündigung oder Widerruf fällig wird. Das Lehrgangs-/Seminarentgelt ist unabhängig von etwaigen Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) zu begleichen. Andere Zahlungsmodalitäten – z.B. Ratenzahlungen – sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Kosten für Lehr- und Lernmittel, Tests und Prüfungen sowie An-/Abreise, Unterbringung und Verpflegung sind in den Lehrgangs-/Seminarentgelten nicht enthalten bzw. werden gesondert ausgewiesen und werden gegebenenfalls gesondert berechnet. Ein mögliches Prüfungsentgelt muss nach den Bestimmungen der jeweils prüfenden Institution beglichen werden. Der Teilnehmer erhält zur Zahlung sämtlicher Entgelte zugunsten der ProContent gAG eine Rechnung, die unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und ohne Abzüge (z.B. Skonto) innerhalb von 14 Tagen sofern nicht anders angegeben nach Rechnungsdatum zu begleichen ist. Bankgebühren, die nicht durch Verschulden der ProContent gAG entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
4. Kündigung | Stornierung
Die Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren kann von dem Teilnehmer vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bei Absagen 14 bis 28 Tage vor Seminarbeginn müssen 50 Prozent der Seminargebühren bezahlt werden. Es erfolgt je nach Zahlungsmethode eine Erstattung. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn ist die gesamte Seminargebühr fällig. Bei Kündigung einer Prüfungsteilnahme nach der abgelaufenen Anmeldefrist ist das Prüfungsentgelt nach den Bestimmungen der jeweils prüfenden Institution zu zahlen.
5. Kündigung | Stornierung bei rabattierten Kursen
Bei Inanspruchnahme von Bildungsschecks oder LfM-Rabatten weisen wir darauf hin, dass bei Stornierung des Kurses gemäß unseren AGB die volle, nicht rabattierte Seminargebühr als Grundlage der zu berechnenden anteiligen Kosten herangezogen werden muss, da die Förderung nur für in Anspruch genommene Seminarplätze gilt.
6. Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung von Lehrgängen/Seminaren wegen Ausfalls des Dozenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Lehrgänge/Seminare. Die ProContent gAG erstattet nur die gezahlten Teilnehmerentgelte und wird ggf. in den obigen Fällen einen Ersatz-/Nachholtermin vorschlagen. Angaben zum voraussichtlichen Endtermin von Lehrgängen/Seminaren sind nicht bindend. Die ProContent behält sich vor, bei Ausfall des Dozenten ggf. einen alternativen Referenten einzusetzen.
7. Studienreisen und Exkursionen
Die ProContent gAG veranstaltet Studienreisen und Exkursionen. Für die Einhaltung bestehender Visa-, Devisen-, Gesundheits- und Zollvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Das gilt auch für eine spezielle Reiseversicherung, z. B. für Krankheit, Unfall, Gepäck, Haftpflicht. Abmeldungen von Studienreisen und Exkursionen müssen der ProContent gAG spätestens vier Wochen vor Reisebeginn – sofern keine andere Regelung ausdrücklich genannt ist – schriftlich vorliegen, andernfalls bleibt die Zahlungspflicht in voller Höhe bestehen. Bei Studienreisen und Exkursionen, die in Kooperation mit anderen Institutionen stattfinden und diese als Veranstalter ausweisen, ist die genannte Institution Vertragspartnerin für die Teilnehmenden. Die ProContent gAG vermittelt ausschließlich den Kontakt ohne Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
8. Haftung
Die ProContent gAG übernimmt gegenüber den Teilnehmern und Besuchern eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen der ProContent gAG beruht. Es wird keine Haftung für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge übernommen. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen eines gerätegebundenen Lehrgangs/Seminars zur Verfügung gestellten Hard- und Software durch den Teilnehmer kann zu Schadensersatzansprüchen seitens der ProContent gAG oder Dritter führen.
9. Teilnahmebescheinigung
Regelmäßigen Kursbesuch bescheinigt die ProContent gAG ihren Teilnehmern auf Wunsch kostenlos im Laufe des Programmjahres.
10. Unterrichtsstunden
Die Unterrichtsstunde (Ustd.) umfasst in der Regel 45 Minuten. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.
11. Ausschluss von der Teilnahme
Die ProContent gAG ist berechtigt, Lehrgangs-/Seminarteilnehmer in besonderen Fällen – z.B. bei Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen der Veranstaltung – von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Vergütungsanspruch seitens der ProContent gAG besteht in derartigen Fällen fort.
12. Urheberrechte
Sämtliche Seminar- und Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der ProContent gAG vervielfältigt und verbreitet werden.
13. Datenspeicherung / Datenschutz
Die ProContent gAG stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung von Daten befassten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des Datenschutzrechts eingewiesen worden sind. Diese Verpflichtung besteht über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
14. Hausordnung
Seminare und Seminarräume sind Nichtraucherzonen. Das Rauchen ist dort nicht gestattet.
15. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Essen.
17. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ProContent gAG, Friedrichstr. 47, 45128 Essen oder an g.lauer@procontent.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung