Weiterbildungen müssen nicht immer teuer sein. Sowohl vom Bund als auch von den Ländern gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, die Sie in Anspruch nehmen können. Daneben haben Sie die Möglichkeit Fortbildungen, die Sie aus eigener Tasche bezahlt haben, mit der Steuererklärung beim Finanzamt abzurechnen und somit zusätzlich Steuern zu sparen.
Förderprogramm des Bundes – Der Bildungsgutschein
WAS?
Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung für Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Beschäftigte. Neben den Seminargebühren werden auch Kosten für Lehrmittel, Prüfungsgebühren und eine evtl. benötigte Kinderbetreuung während der Fortbildung übernommen.
Im Fokus stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher machen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden. Besonders günstig für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist es, wenn der angestrebte Beruf stark nachgefragt wird.
Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.
WIE?
- Zunächst können Sie bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt einen Beratungstermin (online oder vor Ort) vereinbaren, um die geplante Weiterbildung dort abzustimmen. Nehmen Sie gerne bereits parallel Kontakt mit uns auf, um einen Kursplatz im Seminar Ihrer Wahl unverbindlich zu reservieren.
- Genehmigt die Agentur für Arbeit Ihr geplantes Seminar, so erhalten Sie den Bildungsgutschein.
- Nun können Sie Ihren Kurs bei uns fest buchen und im Buchungsvorgang angeben, dass Sie einen Bildungsgutschein einreichen möchten.
- Bitte schicken Sie uns diesen dann im Original zu, damit wir ihn bei der Rechnungslegung berücksichtigen können.
ANSPRECHPARTNER
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung eines Bildungsgutscheins an die zuständige Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort: www.arbeitsagentur.de
Förderprogramm des Landes NRW – Der Bildungsscheck
WAS?
Mit dem Bildungsscheck fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Weiterbildungen mit engem Bezug zum bisher ausgebübten Beruf. Möglich sind hierbei fachliche oder fachübergreifende Qualifizierungen. Übernommen werden 50% der Kursgebühr jedoch maximal 500€.
VORAUSSETZUNGEN
Der Bildungsscheck kommt für Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeiter*innen infrage, deren Jahreseinkommen bei 20.000 bis 40.000 Euro brutto (gemeinsam Veranlagte: 40.000 bis 80.000 Euro) liegt. Auch Selbstständige, die die Einkommensgrenzen einhalten, und Berufsrückkehrer*innen können den Bildungsscheck beantragen. Um den Bildungsscheck beantragen zu können, müssen Sie in Nordrhein-Westfalen leben. Grundsätzlich kann ein Bildungsscheck einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
WIE?
- Ein Bildungsscheck wird ausschließlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Dies muss zwingend vor Durchführung der Weiterbildung passieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in einer Beratungsstelle Ihrer Wahl. Nehmen Sie gerne bereits parallel Kontakt mit uns auf, um einen Kursplatz im Seminar Ihrer Wahl unverbindlich zu reservieren.
- Nach Ausstellen des Bildungsschecks durch Ihre Beratungsstelle, können Sie sich fest zum gewählten Seminar anmelden. Bitte geben Sie im Buchungsvorgang an, dass Ihnen ein Bildungsscheck vorliegt
- Bitte senden Sie uns den Bildungsscheck vor Durchführung des Kurses im Original zu, damit wir ihn bei der Rechnungslegung berücksichtigen können.
ANSPRECHPARTNER
Beratungsstellen finden Sie unter: www.weiterbildungsberatung.nrw
Sparen bei der Steuererklärung
WER?
Sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Selbstständige können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung von der Steuer absetzen, wenn Sie diese selbst tragen. Dies gilt genauso für Eltern in Elternzeit und Arbeitslose. Voraussetzung dabei ist, dass zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
WAS?
Beim Finanzamt eingereicht werden können neben der Teilnahmegebühr des Seminars auch Kosten für die Anfahrt, die Verpflegung und die Übernachtung am Kursort. Daneben können Sie Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung und Kopien angeben (bei uns sind diese Kosten selbstverständlich in der Kursgebühr enthalten). Sollten Sie die Weiterbildung per Kredit finanzieren, können auch die Kreditzinsen und -gebühren von der Steuer abgesetzt werden.
WIE?
Alle Weiterbildungskosten können Sie als Arbeitnehmer*in in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt Werbungskosten angeben, dabei gibt es keine festgesetzte Obergrenze. Als Selbstständige*r tragen Sie die Kosten in der Anlage EÜR unter dem Punkt Fortbildungskosten ein.