Weiterbildungen müssen nicht immer teuer sein. Sowohl vom Bund als auch von den Ländern gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, die Sie in Anspruch nehmen können. Daneben haben Sie die Möglichkeit Fortbildungen, die Sie aus eigener Tasche bezahlt haben, mit der Steuererklärung beim Finanzamt abzurechnen und somit zusätzlich Steuern zu sparen.
Förderprogramm des Landes NRW – Der Bildungsscheck
WAS?
Mit dem Bildungsscheck fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Weiterbildungen mit engem Bezug zum bisher ausgebübten Beruf. Möglich sind hierbei fachliche oder fachübergreifende Qualifizierungen. Übernommen werden 50% der Kursgebühr jedoch maximal 500€.
VORAUSSETZUNGEN
Der Bildungsscheck kommt für Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeiter*innen infrage, deren Jahreseinkommen bei 20.000 bis 40.000 Euro brutto (gemeinsam Veranlagte: 40.000 bis 80.000 Euro) liegt. Auch Selbstständige, die die Einkommensgrenzen einhalten, und Berufsrückkehrer*innen können den Bildungsscheck beantragen. Um den Bildungsscheck beantragen zu können, müssen Sie in Nordrhein-Westfalen leben. Grundsätzlich kann ein Bildungsscheck einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
WIE?
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- Ein Bildungsscheck wird ausschließlich im Rahmen eines Beratungsgesprächs in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Dies muss zwingend vor Durchführung der Weiterbildung passieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in einer Beratungsstelle Ihrer Wahl. Nehmen Sie gerne bereits parallel Kontakt mit uns auf, um einen Kursplatz im Seminar Ihrer Wahl unverbindlich zu reservieren.
- Nach Ausstellen des Bildungsschecks durch Ihre Beratungsstelle, können Sie sich fest zum gewählten Seminar anmelden. Bitte geben Sie im Buchungsvorgang an, dass Ihnen ein Bildungsscheck vorliegt
- Bitte senden Sie uns den Bildungsscheck vor Durchführung des Kurses im Original zu, damit wir ihn bei der Rechnungslegung berücksichtigen können.
ANSPRECHPARTNER
Beratungsstellen finden Sie unter: www.weiterbildungsberatung.nrw
Sparen bei der Steuererklärung
WER?
Sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Selbstständige können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung von der Steuer absetzen, wenn Sie diese selbst tragen. Dies gilt genauso für Eltern in Elternzeit und Arbeitslose. Voraussetzung dabei ist, dass zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
WAS?
Beim Finanzamt eingereicht werden können neben der Teilnahmegebühr des Seminars auch Kosten für die Anfahrt, die Verpflegung und die Übernachtung am Kursort. Daneben können Sie Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung und Kopien angeben (bei uns sind diese Kosten selbstverständlich in der Kursgebühr enthalten). Sollten Sie die Weiterbildung per Kredit finanzieren, können auch die Kreditzinsen und -gebühren von der Steuer abgesetzt werden.
WIE?
Alle Weiterbildungskosten können Sie als Arbeitnehmer*in in der Anlage N Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt Werbungskosten angeben, dabei gibt es keine festgesetzte Obergrenze. Als Selbstständige*r tragen Sie die Kosten in der Anlage EÜR unter dem Punkt Fortbildungskosten ein.